Besuch der 5. Fachkonferenz zur Umsetzung der ...
Besuch der 5. Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen – Eine ernüchternde Bilanz
Besuch der 5. Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen – Eine ernüchternde Bilanz
3. November 2024
Am 26. September 2024 hatte ich die Gelegenheit, die 5. Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Thüringen zu besuchen. Mit großen Erwartungen an die Fortschritte, die seit der letzten Konferenz gemacht wurden, reiste ich nach Erfurt, um die neusten Entwicklungen und Herausforderungen in der Umsetzung der Konvention zu verfolgen. Leider muss ich sagen: Es war ernüchternd.
Viel geredet, wenig umgesetzt
Es ist bemerkenswert, wie sehr die offiziellen Berichte, die an interessierte Personen und soziale Interessenverbände weitergegeben werden, wenig neue Erkenntnisse bieten. Vieles klang wie ein Aufguss vergangener Diskussionen – und genau das ist das Problem. Man hat das Gefühl, dass viele Reden gehalten werden, aber in der Praxis wenig geschieht. Dieser Eindruck zieht sich wie ein roter Faden durch die Konferenz. Die Evaluierungsergebnisse, die vorgestellt wurden, sind im Kern nichts Neues. Es scheint, als würde das System absichtlich so gestaltet, dass keine echte Veränderung erfolgt. Das hat auch die Prüfungskommission der Vereinten Nationen kritisiert, die in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überwacht.
Die Vereinten Nationen haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Deutschland die Behindertenrechtskonvention zwar anerkannt hat, aber gleichzeitig versucht, sie in alte Strukturen aus den 1980er- und 1990er-Jahren zu pressen. Die UN fordert eine echte, umfassende Inklusion – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag. Doch diese Forderungen stoßen in Deutschland oft auf taube Ohren.
Gesetze ohne Biss
Ein weiterer Punkt, der mich erschüttert hat, ist die Tatsache, dass Thüringen zwar viele gut gemeinte Gesetze im Bereich Inklusion und Schutz von Menschen mit Behinderung erlassen hat, diese jedoch kaum Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung vorsehen. Was bringt ein Gesetz, wenn es nicht durchgesetzt werden kann? Hier fehlt es an Konsequenzen und Durchsetzungskraft.
Es scheint, als wäre Inklusion zwar gewollt, aber es fehlt der politische Wille, diese auch stringent umzusetzen. Dies wird besonders deutlich, wenn man auf die Aussagen einiger Interessensvertretungen und Einrichtungen für Menschen mit Handicap schaut, die offenbar kein großes Interesse daran haben, die UN-BRK so umzusetzen, wie es die Vereinten Nationen vorsehen. Für mich war es erschütternd, zu hören, dass Argumente vorgebracht wurden, warum die Umsetzung der Konvention nicht realisierbar sei. Einige meinten sogar, die UN oder die deutsche Politik wolle die Behindertenwerkstätten grundsätzlich schließen. Das ist eine Verzerrung der Tatsachen, denn weder die UN noch deutsche Politiker haben dies explizit gefordert.
Inklusion in Thüringen – weit entfernt von der Realität
Trotz der existierenden Gesetze hat Thüringen es bisher nicht geschafft, Inklusion wirklich „auf die Straße“ zu bringen. Es wird zwar viel über Inklusion gesprochen, doch in der Realität spüren viele Menschen mit Behinderung noch immer die alten Strukturen der Betreuung und Abhängigkeit. Diese Art von Doppelmoral ist nicht nur enttäuschend, sondern gefährlich. Denn anstatt die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern, wird weiter auf alte Muster der Verwaltung zurückgegriffen.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es doch umso wichtiger, alle Menschen – unabhängig von einer Behinderung – zur Eigenständigkeit zu befähigen. Menschen mit Handicap können und sollten eine wertvolle Rolle in unserer Gesellschaft einnehmen. Doch solange die Barrierefreiheit, sowohl baulich als auch digital, nicht flächendeckend umgesetzt wird, werden wir diesem Ziel nicht näherkommen.
Fazit: Wir müssen endlich handeln!
Die Konferenz hat eines klar gemacht: Es gibt einen enormen Nachholbedarf in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen und Deutschland. Die Vorteile von Inklusion für die gesamte Gesellschaft, besonders mit Blick auf den demografischen Wandel, werden immer noch nicht erkannt. Thüringen verharrt in alten Strukturen, anstatt mutig neue Wege zu gehen.
Der kleinste gemeinsame Nenner für die Gesellschaft liegt meines Erachtens in der flächendeckenden baulichen und digitalen Barrierefreiheit. Wenn wir dies endlich umsetzen und mit den bestehenden Gesetzen kombinieren, könnten wir nicht nur in Deutschland, sondern auch international wieder ein Vorbild für echte Inklusion werden. Im Moment arbeiten wir jedoch eher an unserem schlechten Beispiel.
Es ist Zeit, dass wir endlich handeln – und nicht nur reden!
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